Hirntodkriterium
Medizinische Voraussetzung einer postmortalen Organspende.
Mehr zum Thema →Die politische Streitfrage lautet, ob die postmortale Organspende weiterhin eine positive Entscheidung voraussetzt oder ob künftig ein fehlender Widerspruch genügen soll. Entscheidend sind die konkreten Gesetzentwürfe – nicht Schlagworte.
Der Bundestag beriet in erster Lesung zwei Gesetzentwürfe zur Widerspruchslösung – den fraktionsübergreifenden Entwurf auf BT-Drs. 21/7570 und den Bundesratsentwurf auf BT-Drs. 21/2738. Daneben lag der Antrag 21/8050 vor, der an der Freiwilligkeit festhalten und Aufklärung sowie Registrierung stärken will.
Eine Organentnahme stützt sich auf eine positive Erklärung oder – bei fehlender eigener Erklärung – auf die gesetzlich geregelte Ermittlung und Entscheidung zum mutmaßlichen Willen.
Grundidee ist, dass auch das Ausbleiben eines Widerspruchs rechtliche Bedeutung erhält. Die genaue Ausgestaltung hängt vom jeweiligen Entwurf ab.
Eine doppelte Widerspruchslösung wurde 2020 im Bundestag abgelehnt. Die heutige Debatte knüpft politisch daran an, findet aber auf Grundlage neuer Vorlagen statt.